Mandate

Jeder Sache auf den Grund. Wenn ich Ihr Mandat übernehme, wird es – nach Vorprüfung durch einen revisionsrechtlich erfahrenen anwaltlichen Mitarbeiter – von mir im Detail persönlich bearbeitet. Das gilt unabhängig vom Streitwert. Ich arbeite frei von marktstrategischen Zwängen. Stattdessen vertrete ich mit gleichem Engagement „Groß und Klein“, Unternehmen wie Verbraucher. Eine Auswahl revisionsrechtlicher Mandate mag das verdeutlichen:

Repräsentative Mandate

  • Für einen Automobilhersteller: Abwehr von Ansprüchen eines Zulieferers (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Streitwert: mehr als EUR 200 Mio.).

  • Für einen Insolvenzverwalter: Geltendmachung von Honorarrückforderungen und Schadensersatzansprüchen gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Streitwert: mehr als EUR 80 Mio.).

  • Für eine Hauptgesellschafterin eines geschlossenen Immobilienfonds: Abwehr der Ausschließung nach „Sanieren oder Ausscheiden“-Grundsätzen. Die gegnerische Klage war in beiden Vorinstanzen erfolgreich. Der BGH ließ auf die hiesige Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zu und wies die Klage ab. Das Urteil ist veröffentlicht u.a. in WM 2018, 851 (Streitwert: mehr als EUR 600.000).

  • Für einen Landwirt: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Pächter von Ackerland wegen der Entstehung von Dauergrünland. Die Klage des Mandanten war in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der BGH ließ auf die hiesige Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zu, hob den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das Urteil ist besprochen u.a. in RdL 2019, 201 (Streitwert: mehr als EUR 120.000).

  • Für eine Patientin: Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler. Die Klage der Mandantin war in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der BGH hob auf die hiesige Nichtzulassungsbeschwerde den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Die Entscheidung ist veröffentlicht u.a. in BeckRS 2019, 35506 (Streitwert: EUR 70.000).

  • Für einen Immobilienkäufer: Abwehr einer Mehrforderung des Verkäufers nach Beurkundung der Auflassung und anschließend formlos vereinbarter Kaufpreisherabsetzung. Das Berufungsgericht hatte der gegnerischen Klage stattgegeben. Der BGH hob auf die hiesige Revision das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das Urteil ist veröffentlicht u.a. in NJW 2018, 3523 (Streitwert: mehr als EUR 27.000).

  • Für einen Verbraucherschutzverband für Bankkunden: Geltendmachung der Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbots in Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen (= Nr. 4 AGB-Banken). Das Berufungsgericht hatte die Klage des Mandanten abgewiesen. Der BGH gab ihr auf die hiesige Revision im Wesentlichen statt und erklärte die angegriffene Klausel im Verkehr mit Verbrauchern für unwirksam. Das Urteil ist veröffentlicht u.a. in BGHZ 218, 132 (Streitwert: mehr als EUR 2.000).

  • Für eine reisende Familie: Geltendmachung einer Preisminderung wegen Reisemängeln sowie einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die Klage der Mandanten war, soweit das Berufungsgericht deren Revision zugelassen hatte, in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der BGH hob auf die hiesige Revision das Berufungsurteil in wesentlichen Punkten auf und gab der Klage in weiterem Umfang statt. Das Urteil ist veröffentlicht u.a. in NJW 2018, 789 (Streitwert: mehr als EUR 1.300).

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